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Hier erhalten Sie
ein paar Tips zu anerkannten Rheumakliniken, zur Rheumaliga, Elternkreisen, Hilfsmittelherstellern und Reha- Kliniken |
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Hilfsmittel:
www.westfalenfleiss.dehier finden Sie unter> Produkte > Eigenprodukte das Münsterpferdchen.Es kostet im Direktkauf ca. 300 Euro.
Wichtig! Auf einem
Rezept Münsterpferdchen und Diagnose angeben und zur Krankenkasse senden. Zusätzlich einen Brief zur Notwendigkeit beifügen, dann anbieten, dass der Kauf auch über die Krankenkasse erfolgen kann, denn ein Sanitätshaus
schlägt ca. 30% auf. Bei Ablehnung unbedingt Einspruch erheben ! Bei Bedarf sende ich auch ein Einspruchschreiben zu, danach habe ich das Münsterpferdchen erhalten.
www.thomashilfen.deHier finden Sie einige Hilfsmittel, unter anderem auch Schiebestühle/ Rehabuggys, Autokindersitze. Die Hilfsmittelnummer ist stets mit
angegeben. Wenn ein Schiebestuhl/ Rehabuggy notwendig wird, dann muss ein Rezept mit Name des Hilfsmittels, Hilfsmittelnummer und genauer Diagnose der Erkrankung des Kindes ausgestellt werden.
Die Kosten für das Hilfsmittel können direkt bei Thomashilfen erfragt werden.Wichtig! Wiederum der Krankenkasse den Direktkauf anbieten, die Sanitätshäuser schlagen hier mindestens 30% auf, denn die Buggys sind
extrem teuer. Unbedingt als Notwendigkeit ein Sonnen-/ Regendach für die Mäuse mitbeantragen, denn sie sind sonst schutzlos jedem Wetter ausgesetzt.Achtung! Auch hier wird die Krankenkasse
sicherlich ablehnen und nochmals ein Notwendigkeits- schreiben fordern. Auch hierbei kann ich Ihnen bei Bedarf helfen. Leider kann es möglich sein, dass sie für solch ein Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten müssen, dies ist
jedoch bei jeder Krankenkasse unterschiedlich.
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Kinder- Rheumazentren:
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Reha- Kliniken:
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Elternkreise/ - initiativen:
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Rheumainfos |
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hier erhalten Sie Broschüren und
Informationen zu Fragen rund ums Thema Rheuma- nicht nur für Kinder, auch für Erwachsene. |
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Dies sind nur Auszüge aus vielen
Infoseiten.Unter den Suchbegriffen wie Kinderrheuma, Rheuma u.ä., finden Sie noch viel mehr Themen im Internet. |
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Erklärung: Mit Urteil vom 12.Mai
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